Erste Hilfe am Unfallort
Die bisherigen Kurse für Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort (LSMU) sind ein Auslaufmodell. Künftig müssen alle Führerscheinbewerber den völlig neu konzipierten Erste-Hilfe-Kurs absolvieren.
Wer erstmals eine Fahrerlaubnis erwirbt, muss eine Bescheinigung über den neuen erste Hilfe Kurs vorlegen. Wer diesen Kurs einmal absolviert hat, muss diesen bei einer Erweiterung nicht noch einmal durchlaufen.
Wer aber beim erstmaligen Erwerb eines Führerscheins (z.B. Klasse AM, L, T, B oder A) lediglich eine Bescheinigung über Lebensrettende Sofortmaßnahmen/ bisherige LSMU-Bescheinigung vorgelegt hat, muss bei einer Erweiterung – das gilt für alle Klassen (z.B. Erweiterung von B auf A) – ebenfalls eine Bescheinigung über den neuen Erste-Hilfe-Kurs vorlegen.
Seit dem 01. April 2015 wird der Große Erste Hilfe Kurs zum „Neuen Erste Hilfe Kurs“ und von 2 auf 1 Tag verkürzt.
Seit Juni 2015 wurde der Kurs „Lebensrettende Sofortmaßnahmen“durch „Neuer Erste Hilfe Kurs“ ersetzt.
Der erste Hilfe Kurs wird z.B. angeboten in der AS-Fahrschule Otto-Suhr-Allee 75
Termine:
März: 09.03. und 23.03.2019
Beginn immer um 10:00 Uhr.
Bitte Ausweis mitbringen und 15 Min. früher erscheinen !
Ohne Voranmeldung.
Kosten für den Kurs: 20,00 €