Klasse L (Traktor)

Information zur Fahrerlaubnis der Klasse L (Traktor)

Wir bedanken uns für Ihr Interesse an unserem Angebot und möchten die Gelegenheit nutzen,

Sie über den Weg zur Fahrerlaubnis der Klasse L zu informieren.

Im nachfolgendem Text zur Klasse L sind die gesetzlichen Bestimmungen genau erläutert.

Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von max. 40 km/h, auch mit Anhänger, dann dürfen sie aber nur mit max. 25 km/h gefahren werden.

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von max. 25 km/h, auch mit Anhänger.

Voraussetzung zum Erwerb

Beantragung bei der Behörde:

Personalausweis oder Reisepass

Ein biomethrisches Lichtbild

Eine Sehtestbescheinigung (nicht älter als ein Jahr)

Eine Teilnahmebescheinigung über einen erste Hilfe Lehrgang, wenn es der 1. Führerschein ist

Angabe der Fahrschule

Ein eventuell schon vorhandener Führerschein

Kosten für die Antragsgebühr der Behörde

Das Mindestalter ist 16 Jahre.

Die Fahrerlaubnis der Klassen L wird unbefristet erteilt.

Theoretische Ausbildung und Prüfung
12 Doppelstunden Grundstoff
2 Doppelstunden Zusatzstoff

Prüfung bei TÜV oder DEKRA

 

Keine praktische Ausbildung erforderlich

Grundbetrag: 330,00 €