Motorradführerschein AS Fahrschule Berlin
Inhaltsverzeichnis:
1. Führerschein Klasse A1
2. Führerschein Klasse A2, ehemals Motorrad A (beschränkt)
3. Führerschein Klasse A (offen)
4. Führerschein der Klasse A mit SZ 80
5. Welche Führerscheinklasse benötige ich für Trikes?
6. Theoretische Ausbildung für Motorrad Führerschein
7. Praktische Ausbildung für Motorrad Führerschein
Führerschein Klasse A1
- Motorrad, Krafträder mit nicht mehr als 125 ccm Hubraum
- nicht mehr als 11 kW Nennleistung.
- die Geschwindigkeit für das Motorrad ist unbegrenzt.
- Mindestalter 16 Jahre.
- Wer seinen PKW – Führerschein vor dem 1. April 1980 erworben hat ist automatisch Inhaber dieser Motorrad Führerscheinklasse.
Führerschein Klasse A2 , ehemals genannt: Motorrad A (beschränkt)
- Motorrad, Krafträder mit nicht mehr als 35 kW (48PS).
- Das Verhältnis Leistung / Leergewicht darf nicht mehr als 0,2 kW/kg betragen.
- Mindestalter 18 Jahre.
- ab 20 Jahre dürfte dann der Führerschein Klasse A (ohne Leistungsbeschränkung) erworben werden. Bei der Erweiterung müssen dann bei der Prüfung nur 4 Grundfahraufgaben gezeigt werden. Anschließend folgt eine kurze Fahrt durch den Verkehr. Nach 40 Minuten Prüfzeit ist es geschafft.
- Offene Leistung: höchstens 70 kW/95 PS
Seit 28. Dezember 2016 gilt auch in Deutschland: Stufenführerschein-Neulinge dürfen mit ihrer Fahrerlaubnis A2 nur noch solche Motorräder mit 48 PS (35 kW) fahren, die ungedrosselt nicht mehr als 95 PS (70 kW) haben.
Führerschein Klasse A (offen), auch Motorrad A direkt genannt
- Motorrad, Krafträder ohne Leistungsbeschränkung.
- Mindestalter 24 Jahre.
- Wer die zwei Jahre mit leistungsbeschränkter Fahrerlaubnis umgehen will, braucht also nur bis zum 24sten Geburtstag warten und kann dann gleich in die große Klasse einsteigen.
- Andererseits kann derjenige, der mit 18 Jahren den A2 Führerschein erwirbt, schon mit 20 Jahren den unbeschränkten Motorrad Schein erwerben, muss allerdings eine weitere Prüfung ablegen.
Klasse A | Klasse A2 | Klasse A1 | Klasse AM | Mofa | |
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Mindestalter | ab 24 Jahre Direkteinstieg ab 20 Jahre wenn mind. 2 Jahre Vorbesitz Klasse A2 | 18 Jahre | 16 Jahre | 15 Jahre | 15 Jahre |
Beschreibung | Krafträder mit und ohne Beiwagen, mehr als 50 ccm, über 35 kW (48 PS) | Krafträder mit und ohne Beiwagen, mehr als 50 ccm, bis 35 kW (48 PS) | Leichtkrafträder bis 125 ccm, bis max 11 kW (15PS) | Moped, Kleinkrafträder bis 350 kg, max 50 ccm und max 45 km/h | bis 50 ccm, max. 25 km/h Einsitzig |
Einschluss Klassen | A2, A1, AM, Mofa | A1, AM, Mofa | AM, Mofa | Mofa | |
Auflagen | bei mind. 2 Jahre Vorbesitz Klasse A2: keine theorie- nur praktische Prüfung | bei mind. 2 Jahre Vorbesitz Klasse A1: keine theorie- nur praktische Prüfung | Bis zum 16 Lebensjahr nur Fahrten im Inland erlaubt. | Wer im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, gleich welcher Klasse, benötigt zum Führen eines Mofas keine Prüfbescheinigung |
Der Bundesrat hat am 16. Dezember 2016 entschieden, dass Inhaber des sogenannten Stufenführerscheins A2 künftig nur noch solche Motorräder mit 48 PS (35 kW) fahren dürfen, welche ungedrosselt nicht mehr als 95 PS (70 kW) haben.
Am 16. Dezember 2016 hat der Bundesrat der „11. Änderungsverordnung zur sogenannten Fahrerlaubnisordnung“ zugestimmt.
Damit gilt auch in Deutschland demnächst, was in den übrigen EU-Ländern schon seit 2013 Gesetz ist:
Inhaber der Stufenführerscheinklasse A2 (bis 35 kW, maximal 0,2 kW pro kg) dürfen künftig nur noch Motorräder fahren, die
ungedrosselt nicht mehr als 70 kW (95 PS) haben.
Bestandsschutz für alte A2-Führerscheine
Die gute Nachricht: Nach Auskunft des Industrieverbands Motorrad (IVM) gilt Bestandsschutz. A2-Führerscheine, die zwischen dem 19. Januar 2013 und dem Tag vor der Veröffentlichung der Neuregelung im Bundesgesetzblatt erteilt wurden, gelten weiterhin auch für gedrosselte Motorräder, deren Ausgangsleistung über 70 kW (95 PS) liegt.
Mit der Veröffentlichung wird schon früh im Jahr 2017 gerechnet.
Der IVM rät jedoch dringend davon ab, mit diesen Motorrädern ins Ausland zu fahren.
Das verbirgt sich hinter dem Führerschein der Klasse A mit SZ 80
Es geht um die Möglichkeit, die Führerscheinprüfung so abzulegen, dass Sie den A2-Führerschein erwerben, aber keine weitere Aufstiegsprüfung für den A-Führerschein ohne Beschränkung notwendig ist.
Dafür müsste Folgendes auf die Person zutreffen:
Wer entweder noch etwa sechs Monate bis zu seinem 21. Geburtstag hat oder
über 21 ist und mehr als sechs Monate zu seinem 24. Geburtstag vor sich hat und noch keine Führerscheinklasse A2 erworben hat, der sollte auf dieser Seite weiterlesen.
Diese Fahrerlaubnis ist eine Variante des Motorradführerscheins. Durch die Ausbildung in der Führerscheinklasse A und die Eintragung der Schlüsselzahl 80 im Alter von 21 bis 24 Jahren haben Sie die Möglichkeit, Krafträder der Klasse A2 zu fahren. Mit 24 Jahren erhalten Sie dann automatisch – ohne eine weitere Praxisprüfung – eine Fahrerlaubnis für Krafträder der Klasse A (mit und ohne Beiwagen).
Vorab: Der Erwerb ist bereits mit 21 Jahren möglich!
- Sowohl die Ausbildung als auch die praktische Prüfung erfolgen bei AS-Fahrschulen auf einem Motorrad der Klasse A.
- Danach wird die Schlüsselzahl 80 im Führerschein vermerkt.
- Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahrs gilt die Führerscheinklasse A2. Es dürfen dann ausschließlich Krafträder mit folgenden Eigenschaften gefahren werden:
- bis 35 kW (48 PS Motorleistung)
- Verhältnis von Leistung und Gewicht darf maximal 0,2 kW/kg betragen
- mehr als 50 ccm Hubraum
- bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von über 45 km/h
- Nach Vollendung des 24. Lebensjahrs dürfen Sie ohne weitere praktische Prüfungen Krafträder (auch mit Beiwagen) über 45 km/h, mit mehr als 50 ccm Hubraum und über 35 kW Motorleistung fahren!
Führerschein Klasse A mit SZ 80 anfragen
Welche Führerscheinklasse benötige ich für Trikes?
Trikes sind Fahrzeuge mit einer einspurigen Achse vorn sowie einer mehrspurigen Achse hinten. Vor dem 19.01.2013 durfte jeder, der im Besitz eines Führerscheins der Klasse B ist, ein Trike führen. Mittlerweile ist das Fahrzeug mit mehr als 15 kW allerdings Bestandteil der Führerscheinklasse A. Die Klasse erreichen Sie mit 24 im Direkteinstieg oder frühestens mit 20 nach Erweiterung der Fahrzeugklasse A2.
Ausnahme:
- Für Trikes mit einer Leistung von bis zu 15 kW wird die Klasse A1 benötigt.
- Trikes mit mehr als 15 kW dürfen ab dem 21. Lebensjahr mit der Klasse A Schlüsselzahl 80 gefahren werden. Dabei müsste A2 mit 18 erworben werden. Nach zwei Jahren ist daraufhin eine Erweiterung auf die Führerscheinklasse A möglich.
Die theoretische Ausbildung für Ihren Motorrad Führerschein (Klasse A, Klasse A1, Klasse A2, Klasse AM)
Zum theoretischen Unterricht für den Motoradführerschein gibt es 4 Spezialthemen für den angehenden Motorrad Fahrer. Wann und wo diese stattfinden erfahren Sie auf unserer Internetseite unter: Theorieplan. Bitte bis nach ganz unten scrollen, dort finden Sie die Motorrad Theorie.
Wenn der Letzte Theorieunterricht (z.B. für den Führerschein Klasse B) nicht länger als 2 Jahre zurück liegt muß kein allgemeiner Unterricht besucht werden. Alle anderen Fahrschüler für die Motorrad Klassen dürfen und müssen 6 mal zusätzlich die Schulbank drücken. Bei Erweiterung von Klasse A1 auf A2 oder von Klasse A2 auf A enfällt der Pflichtunterricht wenn der Führerschein mindestens 2 Jahre alt ist. Das gilt also auch für Führerscheininhaber welche vor dem 01.04.1980 ihre Fahrerlaubnis erworben haben.
Die praktische Ausbildung für Ihren Motorrad Führerschein
Die erste Fahrstunde dient hauptsächlich dazu, neben den ersten Fahrversuchen Vertrauen zum Motorrad aufzubauen. In der Regel bekommen wir die Fahrschüler in der ersten Fahrstunde dazu, das Motorrad gefühlvoll zu bedienen, bis in den 3. Gang zu schalten, Schritttempo zu fahren sowie leichte Handlingübungen zu meistern. Die weitere Grundausbildung für Klasse A, A1, A2 und AM findet ebenfalls auf dem Übungsplatz statt, solange bis eine sichere Beherrschung des Motorrades gewährleistet ist und das Motorradfahren in der Stadt Risikofrei machbar ist. Immer wieder wird Ihr Fahrlehrer Ihnen alle Übungen mit dem Motorrad vorfahren, zum Teil auch mit Ihnen zusammen, damit Sie die Bewegungsabläufe abschauen und übernehmen können.
Bei den Stadtfahrten wird Ihr Fahrlehrer Sie größtenteils mit dem Motorrad begleiten, ist somit immer an Ihrer Seite und jederzeit bereit, Ihnen bestimmte Manöver vorzufahren. Pflichtstunden sind lediglich die vorgeschriebenen Sonderfahrten. Hierzu gehören 5 Überland-, 4 Autobahn- und 3 Nachtfahrten. Sollten Sie schon im Besitz der Klasse A1 (125-er) sein oder vor dem 01.04.1980 den PKW-Führerschein erworben haben, so reduzieren sich die Sonderfahrten für die Erweiterun auf die Klasse A2 oder die Klasse A auf die Hälfte, also auf 6 Sonderfahrten. Wer z.B. mit 23 Jahren seien A2 Führerschein erwirbt und mit 24 Jahren A (offen) machen möchte benötigt ebenfalls nur 6 Sonderfahrten. Bei Erweiterung von Klasse A1 auf A2 oder von Klasse A2 auf A enfallen die Sonderfahrten wenn der Führerschein mindestens 2 Jahre alt ist. Das gilt also auch für Führerscheininhaber welche vor dem 01.04.1980 ihre Fahrerlaubnis erworben haben.
Während der Überland- und Autobahnfahrten wird Sie Ihr Fahrlehrer entweder mit dem Motorrad oder dem Auto begleiten, ja nach dem wie es für den Stand Ihrer Fahrschulausbildung wichtig ist. Bei diesen Fahrten kommt dann das eigentliche Thema des Motorradfahrens durch. Hier werden Sie merken wie viel spaß Motorrad fahren macht und das es sich gelohnt hat bei den Grundfahrübungen auf dem Übungsplatz hart zu trainieren.
Die Motorradführerschein Prüfung
Die Prüfer wollen in erster Linie jeden Fahrschüler zum Führerschein verhelfen. In 99% unserer Motorradprüfungen gelingt dies auch auf Anhieb.
Ja, richtig gelesen. Bei uns fällt in der Regel niemand durch.
Die Prüfung beginnt mit den Grundfahraufgaben. Hier zeigen Sie dem Prüfer 6 von 10 Übungen, die Sie inzwischen schon im Schlaf können und ständig in der Ausbildung geübt haben (Gefahrenbremsung, 2 Ausweichhaken, Slalom, Schritttempo, Kreis). Anschließend nehmen wir den Prüfer mit zu einer „Spazierfahrt“ durch die Stadt. Hierbei tritt der Prüfer für Sie kaum in Erscheinung, da Sie über Funk weiterhin die Anweisungen Ihres Fahrlehrers erhalten. Und nach dieser kleinen Ausfahrt gibt es zur Belohnung das positive Ergebnis Ihrer Führerscheinprüfung: Ihren Motorrad Führerschein!
Wir freuen uns, auch Sie in unserer Fahrschule ausbilden zu dürfen.
Seit dem 01.Mai 2014 gilt die neue Anlage 7 der FEV, Fahrerlaubnisverordnung:
Bei Prüfungen der Klassen A,A1,A2 und AM muss der Bewerber geeignete Motorradschutzkleidung, bestehend aus einem passendem Motorradhelm, Motorradhandschuhen, einer eng anliegenden Motorradjacke, einem Rückenprotektor (falls nicht in der Motorradjacke integriert), einer Motorradhose und Motorradstiefeln mit ausreichendem Knöchelschutz tragen.
Das gilt für alle Führerscheine:
Wer einen Führerschein hat, der vor dem Stichtag 19.01.2013 erteilt wurde, also den alten Lappen, egal ob grau oder rosa, als auch die neueren Plastikkarten hat, ausgefertigt vor dem 19. Januar 2013, diese sind bis Januar 2033 gültig. Erst spätestens im Jahr 2033 müssen Auto- und Motorradfahrer die alten Scheine in das EU-kompatible Scheckkartenformat umtauschen. Nach dem 18. Januar 2013 erteilte Fahrerlaubnisse sind auf 15 Jahre befristet, gelten also mindestens bis 2028. Dabei verfällt lediglich das Dokument, das neu beantragt werden muss.
*In Deutschland fasst die neue Klasse AM die alten Klassen M für Mopeds mit bis zu 50 cm³ und S für Drei- und Vierräder mit bis zu 50 cm³ zusammen. Sowie dreirädrige Kfz mit bis zu 50 cm³ und 45 km/h; vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Leermasse von bis zu 350 kg, bis zu 50 cm³ Hubraum und bis zu 45 km/h.