Information zur EU Berufskraftfahrer Aus- und Fortbildung

Gerne informieren wir Sie auf unserer Seite über die Grundlagen.

Die Durchführung der Aus- und Weiterbildung für Berufskraftfahrer wird momentan in der AS Fahrschule nicht angeboten.

gemäß § 5 Berufskraftfahrer – Qualifikations – Gesetz (BKrFQG)

in Verbindung mit § 4 Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BkrFQV)

Führerscheinschlüsselzahl 95

Künftig müssen Berufskraftfahrer alle 5 Jahre eine 35-stündige Weiterbildung nachweisen und in den Führerschein eintragen lassen, bzw. nach 5 Jahren sich einen neuen ausstellen lassen. Die Weiterbildung für Berufskraftfahrer kann hierbei in mehrere Tagesseminare aufgeteilt werden, z. B. pro Jahr eine Schulung, oder an 5 Tagen hintereinander.

Die Weiterbildung gilt für gewerbliche Busfahrer und LkW fahrer über 3,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse.

Führerscheininhaber der Klassen D1 – DE die vor dem 10.09.2008 erworben haben benötigen nur eine Weiterbildung von 35 Stunden a 60 Minuten.

Führerscheininhaber der Klassen C1 – CE die vor dem 10.09.2009 erworben haben benötigen nur eine Weiterbildung von 35 Stunden a 60 Minuten.

Die 35 Stunden gliedern sich in 5 unterschiedliche Themen auf.

Busfahrer:

1. Eco – Training

2. Markt und Image

3. Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit

4. Risiken und Notfälle im Straßenverkehr

5.Fahrgastsicherheit und Gesundheit

LkW Fahrer

1. Fahr – und Spartraining

2. Ladung und Logistik

3. Anwendung der Vorschriften

4. Gesundheit – sicher fahren

5. Wettbewerb und Ansehen

Bei den vorgenannten Weiterbildungen ist keine Prüfung erforderlich!

 

Führerscheininhaber der Klassen D1 – DE die nach dem 09.09.2008 erworben haben benötigen eine Grundqualifikation oder eine beschleunigte Grundqualifikation. Diese umfasst 140 Ausbildungsstunden.

Führerscheininhaber der Klassen C1 – CE die nach dem 09.09.2009 erworben haben benötigen eine Grundqualifikation oder eine beschleunigte Grundqualifikation. Diese umfasst 140 Ausbildungsstunden.

Danach ist eine Prüfung bei der zuständigen Industrie und Handelskammer abzulegen.