Schlüsselzahl 196

Fahrerschulung für das Führen von Krafträdern der Klasse A1

Seit dem 31.12.2019 haben  Besitzer der Klasse B die Möglichkeit unter bestimmten Voraussetzungen neben den Fahrzeugen der Klasse B auch Krafträder (mit Beiwagen) der Klasse A1 (Hubraum 125 cm3, mit einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW) in Deutschland zu führen.

Folgende Kriterien müssen erfüllt sein:

  • mindestens 5 Jahre Besitz der Führerscheinklasse B
  • Mindestalter 25 Jahre
  • erfolgreiche Teilnahme an einer Fahrerschulung in der Fahrschule:​
  • 4 mal 90 Minuten theoretische Ausbildung​
  • mind. 5 mal 90 Minuten praktische Ausbildung

Die fahrpraktischen Unterrichtseinheiten werden in den Sachgebieten nach Anlage 3 Nummer 17.2 und Anlage 4 Nummer 1 und 2 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung ausgebildet. Diese beinhalten also auch die Ausbildung auf  Kraftfahrstraßen, Autobahnen und bei Dunkelheit.

ABLAUF DER FAHRPRAKTISCHEN AUSBILDUNG

Die Ausbildung zur Schlüsselzahl B196 wird in der AS Fahrschule in der Regel in 3 Einheiten aufgeteilt:

  • 1. praktische Unterrichtseinheit: 115 Min. Übungsplatz
  • 2. praktische Unterrichtseinheit: 115 Min. Übungsplatz / Stadtfahrt
  • 3. praktische Unterrichtseinheit: 220 Min. Kombination Überland- und Autobahnfahrt

Zu den Fahrstunden ist die komplette Motorradkleidung: Jacke und Hose, sowie Helm, Motorradstiefel und Handschuhe mitzubringen !

Mit der Eintragung dieser Schlüsselzahl wird keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben!

Eine Erweiterung auf die Klasse A2 nach § 15 Absatz 3 FeV ist nicht möglich.

Eine theoretische und praktische Prüfung muss nicht abgelegt werden, jedoch muss der Teilnehmer für die erfolgreiche Teilnahme an der Fahrerschulung während der fahrpraktischen Übungen seine Fähigkeit und Verhaltensweisen zum Führen von Krafträdern der Klasse A1 unter Beweis stellen.

SCHLÜSSELZAHL 196

Schritt 1: Fahrschule suchen

Schritt 2: Theorie Unterricht besuchen

Schritt 3: Fahrlehrer beweisen, dass man geeignet ist

Schritt 4: Ausgefüllte Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme erhalten.

Schritt 5: Zur Führerscheinstelle gehen und Schlüsselnummer 196 in den Führerschein eintragen lassen.

Kosten: ab 870,- €

Anmeldung in der Fahrschule, incl. 4 x Motorradtheorie à 90 Min.   330,- €

Mindest Anzahl der fahrpraktischen Übungen 5 x 90 Min.   540,- €

jede weitere Fahrstunde à 45 Min.   54,- €

Eintragung beim LaBO/ Bürgeramt:

Die Eintragung der Schlüsselzahl 196 erfolgt unter Vorlage des Personalausweises, des Nachweises der erfolgreichen Teilnahme an einer „Fahrerschulung“ und eines aktuellen biometrischen Lichtbildes.

Die Gebühr beträgt zZt. 25,30 €.