Mofa, die Alternative zum Fahrradfahren:
Die Mofa Prüfbescheinigung ist kein Führerschein im Sinne des Fahrerlaubnisrechts.
Ein Antrag bei der Behörde muss deshalb nicht gestellt werden.
Kosten bei den AS Fahrschulen: 330,-€
für den Grundbetrag, 6x Theoriegrundstoff sowie 90 Minuten Fahrübung
Für den theoretischen Unterricht stehen Ihnen die Themen 1 bis 12 des allgemeinen Unterrichts zur Auswahl. Selbstverständlich dürfen auch die 4 Motorradthemen besucht werden. Insgesammt müssen Sie an mindestens 6 verschiedenen Themen teilgenommen haben.
Die 90 Minuten praktische Unterweisung finden auf einem ruhigen Übungsplatz statt. Hier trainieren Sie unter anderem, wie Sie mit dem Mofa anfahren und auch wieder zum Stehen kommen. Hinzu kommen noch ein paar Geschicklichkeitsübungen, um das Fahrzeug sicher führen zu können.
Die fahrpraktische Unterweisung wird ausschließlich von der Filiale Charlottenburg durchgeführt.
Nach der bestandenen theoretischen Prüfung bei TÜV oder Dekra erhalten Sie dann die Prüfbescheinigung, die Sie zum Führen Ihres Mofas berechtigt.
„Mofaführerschein“ = Mofa Prüfbescheinigung: was genau kann man damit alles fahren:
Mit der Mofa Prüfbescheinigung, dürfen einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor, auch ohne Tretkurbeln, wenn ihre zulässige Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt, also Mofas, gefahren werden. Darunter fallen auch Roller gedrosselt auf 25 km/h mit nicht mehr als 50ccm. PEDELEC mit Anfahrhilfe gelten auch als Mofa.
Personen dürfen mit einer Mofa Prüfbescheinigung nicht mitgenommen werden. Besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen jedoch angebracht sein. Die Mitnahme von Kindern ist nur Fahrern mit einem Alter von mind. 16 Jahren erlaubt.
Weitere Fragen zur Mofa Prüfbescheinigung beantworten wir Ihnen gern.