Informationen zum Motorradführerschein Klasse A, A1, A2, AM, A offen
Führerschein Motorrad Klasse A1
- Motorrad, Krafträder mit nicht mehr als 125 ccm Hubraum
- nicht mehr als 11 kW Nennleistung.
- 16 und 17 jährige dürfen Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h fahren, ab 18 Jahren ist die Geschwindigkeit für das Motorrad unbegrenzt. Mit Stichtag 19. Januar 2013 fällt die 80-km/h-Begrenzung für jugendliche Leichtkraftrad-Fahrer in Deutschland, unabhängig vom Datum der Führerscheinerteilung.
- Mindestalter 16 Jahre.
- Wer seinen PKW – Führerschein vor dem 1. April 1980 erworben hat ist automatisch Inhaber dieser Motorrad Führerscheinklasse.
Führerschein Klasse A (beschränkt), ab 2013 Motorrad A2
- Motorrad, Krafträder mit nicht mehr als 25 kW (34PS).
- Das Verhältnis Leistung / Leergewicht darf nicht mehr als 0,16 kW/kg betragen. Die Beschränkung entfällt zwei Jahre nach der Erteilung der Motorrad Fahrerlaubnis automatisch.
- Mindestalter 18 Jahre.
- Wer vor dem 19. Januar 2013 seine A (beschränkt) Motorrad Lizenz in der Hand hält, steigt zwei Jahre später ohne weitere Prüfung in den offenen A um. Gleichzeitig hat er noch den Vorteil, ab 19. Januar 2013 Motorräder mit 48 PS fahren zu können. Ab Stichtag 19. Januar bekommt ein Einsteiger - unabhängig vom Datum des Führerscheinantrags - die A2-Motorrad Fahrerlaubnis.
- Als schnell noch in 2012 den Motorradführerschein machen.
Führerschein Klasse A offen, oderMotorrad A direkt
- Motorrad, Krafträder ohne Leistungsbeschränkung.
- Mindestalter 25 Jahre.
- Wer die zwei Jahre mit leistungsbeschränkter Fahrerlaubnis umgehen will, braucht also nur bis zum 25sten Geburtstag warten und kann dann gleich in die große Klasse einsteigen.
- Andererseits hat derjenige, der mit 18 Jahren den eingeschränkten Führerschein erwirbt, schon mit 20 Jahren den unbeschränkten Motorrad Schein, ohne eine weitere Prüfung abzulegen.
Die theoretische Ausbildung für Ihren Motorrad Führerschein (Klasse A, Klasse A1)
Zum theoretischen Unterricht für den Motoradführerschein gibt es 4 Spezialthemen für den angehenden Motorrad Fahrer. Wann und wo diese stattfinden erfahren Sie auf unserer Internetseite unter: Theorieplan. Bitte bis nach ganz unten scrollen, dort finden Sie die Motorrad Theorie.
Wenn der Letzte Theorieunterricht (z.B. für den Führerschein Klasse B) nicht länger als 2 Jahre zurück liegt muß kein allgemeiner Unterricht besucht werden. Alle anderen Fahrschüler für die Motorrad Klassen dürfen und müssen 6 mal zusätzlich die Schulbank drücken.
Die praktische Ausbildung für Ihren Motorrad Führerschein
Die erste Fahrstunde dient hauptsächlich dazu, neben den ersten Fahrversuchen Vertrauen zum Motorrad aufzubauen. In der Regel bekommen wir die Fahrschüler in der ersten Fahrstunde dazu, das Motorrad gefühlvoll zu bedienen, bis in den 3. Gang zu schalten, Schritttempo zu fahren sowie leichte Handlingübungen zu meistern. Die weitere Grundausbildung für Klasse A und A1 findet ebenfalls auf dem Übungsplatz statt, solange bis eine sichere Beherrschung des Motorrades gewährleistet ist und das Motorradfahren in der Stadt Risikofrei machbar ist. Immer wieder wird Ihr Fahrlehrer Ihnen alle Übungen mit dem Motorrad vorfahren, zum Teil auch mit Ihnen zusammen, damit Sie die Bewegungsabläufe abschauen und übernehmen können.
Bei den Stadtfahrten wird Ihr Fahrlehrer Sie größtenteils mit dem Motorrad begleiten, ist somit immer an Ihrer Seite und jederzeit bereit, Ihnen bestimmte Manöver vorzufahren. Pflichtstunden sind lediglich die vorgeschriebenen Sonderfahrten. Hierzu gehören 5 Überland-, 4 Autobahn- und 3 Nachtfahrten. Sollten Sie schon im Besitz der Klasse A1 (125-er) sein oder vor dem 01.04.1980 den PKW-Führerschein erworben haben, so reduzieren sich die Sonderfahrten für Klasse A auf die Hälfte, also auf 6 Einheiten.
Während der Überland- und Autobahnfahrten wird Sie Ihr Fahrlehrer entweder mit dem Motorrad oder dem Auto begleiten, ja nach dem wie es für den Stand Ihrer Fahrschulausbildung wichtig ist. Bei diesen Fahrten kommt dann das eigentliche Thema des Motorradfahrens durch. Hier werden Sie merken wie viel spaß Motorrad fahren macht und das es sich gelohnt hat bei den Grundfahrübungen auf dem Übungsplatz hart zu trainieren.
Die Motorradführerschein Prüfung
Die Prüfer wollen in erster Linie jeden Fahrschüler zum Führerschein verhelfen. In 99% unserer Motorradprüfungen gelingt dies auch auf Anhieb.
Ja, richtig gelesen. Bei uns fällt in der Regel niemand durch.
Die Prüfung beginnt mit den Grundfahraufgaben. Hier zeigen Sie dem Prüfer 6 von 10 Übungen, die Sie inzwischen schon im Schlaf können und ständig in der Ausbildung geübt haben (Gefahrenbremsung, 2 Ausweichhaken, Slalom, Schritttempo, Kreis). Anschließend nehmen wir den Prüfer mit zu einer „Spazierfahrt“ durch die Stadt. Hierbei tritt der Prüfer für Sie kaum in Erscheinung, da Sie über Funk weiterhin die Anweisungen von Ihrem Fahrlehrer erhalten. Und nach dieser kleinen Ausfahrt gibt es zur Belohnung das positive Ergebnis Ihrer Führerscheinprüfung: Ihr Motorrad Führerschein !
Wir freuen uns, auch Sie in unserer Fahrschule ausbilden zu dürfen.
Das gilt für alle Führerscheine:
Wer einen Führerschein hat, der vor dem Stichtag 19.01.2013 erteilt wurde, ist im Vorteil. Sowohl die alten Lappen, egal ob grau oder rosa, als auch die neueren Plastikkarten, ausgefertigt vor dem 19. Januar 2013, sind bis Januar 2033 gültig. Erst spätestens in 22 Jahren müssen Auto- und Motorradfahrer die alten Scheine in das EU-kompatible Scheckkartenformat umtauschen. Nach dem 18. Januar 2013 erteilte Fahrerlaubnisse sind auf 15 Jahre befristet, gelten also mindestens bis 2028. Dabei verfällt lediglich das Dokument, das neu beantragt werden muss. Es lohnt sich also doppelt, den Führerschein noch in diesem Jahr zu machen !
| Seit 1998 gültige EU-Fahrerlaubnis in der BRD | Neue EU-Fahrerlaubnis, ab 19. Januar 2013 gültig |
AM* | 50-cm³-Moped oder Diesel- sowie Elektrofahrzeug mit maximal 4 kW und 45 km/h | 50-cm³-Moped oder Diesel- sowie Elektrofahrzeug mit maximal 4 kW und 45 km/h** |
Mindestalter | 16 Jahre | 16 Jahre |
Prüfung | Theoretische und praktische Prüfung | Theoretische und praktische Prüfung |
Einschluss | Klasse B (Autoführerschein) enthält auch AM | Klasse B enthält auch AM |
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A1 | Leichtkraftrad bis 125 cm3 und maximal 11 kW (15 PS) | Leichtkraftrad bis 125 cm3 mit maximal 11 kW, Leistungsgewicht 0,1 kW/kg (Mindestgewicht 110 kg) und Dreirad bis 15 kW |
Ausnahmen | Für 16- und 17-jährige Fahrer gilt eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h | Keine Beschränkung mehr |
Mindestalter | 16 Jahre | 16 Jahre |
Prüfung | Theoretische und praktische Prüfung | Theoretische und praktische Prüfung |
Einschluss | Führerscheine, die auf die alten Klassen 3 (Auto) und 4 (Kleinkraftrad) zurückgehen, enthalten A1, wenn sie vor dem 1. April 1980 ausgestellt wurden | Führerscheine, die auf die alten Klassen 3 (Auto) und 4 (Kleinkraftrad) zurückgehen, enthalten A1, wenn sie vor dem 1. April 1980 ausgestellt wurden |
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A2 (früher A - beschränkt) | Motorrad bis maximal 25 kW (34 PS), Leistungsgewicht 0,16 kW/kg | Motorrad bis 35 kW (48 PS), Leistungsgewicht 0,2 kW/kg (Mindestgewicht 175 kg) |
Mindestalter | 18 Jahre | 18 Jahre |
Prüfung | Theoretische und praktische Prüfung | Praktische Prüfung nach zweijähriger Fahrpraxis mit A1 oder mit Autoführerschein von vor dem 1. April 1980, sonst theoretische und praktische Prüfung |
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A (stufenweiser Zugang) | Motorrad mit unbegrenzter Leistung | Motorrad mit unbegrenzter Leistung sowie Dreiräder mit mehr als 15 kW |
Mindestalter | 20 Jahre | 20 Jahre (für Dreiräder über 15 kW 21 Jahre) |
Bedingung | 2 Jahre Vorerfahrung auf Motorrad der beschränkten Klasse A | 2 Jahre Vorerfahrung auf Motorrad der beschränkten Klasse A2 |
Prüfung | Keine | Praktische Prüfung, nach zweijähriger Fahrpraxis mit A2 |
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A (Direkteinstieg) | Motorrad mit unbegrenzter Leistung | Motorrad mit unbegrenzter Leistung sowie Dreiräder mit mehr als 15 kW |
Mindestalter | 25 Jahre | 24 Jahre |
Prüfung | Theoretische und praktische Prüfung | Theoretische und praktische Prüfung |
*In Deutschland fasst die neue Klasse AM die alten Klassen M für Mopeds mit bis zu 50 cm³ und S für Drei- und Vierräder mit bis zu 50 cm³ zusammen.
Sowie dreirädrige Kfz mit bis zu 50 cm³ und 45 km/h; vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Leermasse von bis zu 350 kg, bis zu 50 cm³ Hubraum und bis zu 45 km/h.

