Was darf ich mit Klasse AM fahren?

In Deutschland fasst die neue Klasse AM, ab 2013 die alten Klassen M für Mopeds mit bis zu 50 cm³ und S für Drei- und Vierräder mit bis zu 50 cm³ zusammen. Weiterhin sind dreirädrige Kfz mit bis zu 50 cm³ und 45 km/h; vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Leermasse von bis zu 350 kg, bis zu 50 cm³ Hubraum und bis zu 45 km/h in der Klasse AM mit eingeschlossen.

Voraussetzung:

Mindestalter 15 Jahre. Es ist kein Füherscheinvorbesitz notwendig.

Seit dem 28.07.2021 gilt:
Bis zur Vollendung des 16.Lebensjahres ist die
Fahrerlaubnis mit der Auflage versehen, dass von ihr nur bei Fahrten im Inland Gebrauch gemacht werden darf (Schlüsselzahl 195).
Die Auflage entfällt,
wenn der Fahrerlaubnisinhaber das 16. Lebensjahr vollendet hat.

Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren.

– Krafräder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen ( Fahrräder mit Hilfsmotor),

– dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ im Falle von Fremdzündungsmotoren, einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle von Elekromotoren; bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen.

seit dem 01.Mai 2014 gilt die neue Anlage 7 der FEV, Fahrerlaubnisverordnung:

Bei Prüfungen der Klassen A,A1,A2 und AM muss der Bewerber geeignete Motorradschutzkleidung, bestehend aus einem passendem Motorradhelm, Motorradhandschuhen, einer eng anliegenden Motorradjacke, einem Rückenprotektor (falls nicht in der Motorradjacke integriert), einer Motorradhose und Motorradstiefeln mit ausreichendem Knöchelschutz tragen.

Ausbildung Klasse AM:

Der Führerschein Klasse AM muss beim Bürgeramt beantragt werden.

Die Ausbildung umfasst 12x allgemeinen- und 2x Motorrad-Spezifischen Theorie Unterricht.

Die Fahrpraxis findet sowohl auf dem Übungsplatz als auch im Straßenverkehr statt.
Sonderfahrten entfallen bei Klasse AM.

Am Ende der Ausbildung absolvieren Sie eine theoretische und eine praktische Prüfung.