Pedelec, Fahrrad mit Elektroantrieb

PEDELEC

(PEDal ELEktric Cycle)

Pedelec sind Fahrräder mit Trethilfe, die mit einem elektromotorischen Hilfsantrieb mit einer maximalen Nenndauerleistung von 0,25 kW (250 Watt) ausgestattet sind, dessen Unterstützung sich mit zunehmender Fahrzeuggeschwindigkeit progressiv verringert und bei Erreichen einer Geschwindigkeit von 25 km/h oder früher, wenn der Fahrer beim Treten einhält, unterbrochen wird.

Da das Pedelec kein Kraftfahrzeug ist, wird es rechtlich dem Fahrrad zugeordnet und unterliegt deshalb auch nicht den Vorschriften des Mindestalters. Das Fahrrad mit elektrischer Trethilfe ist also:

·        Fahrerlaubnisfrei

·        Prüfbescheinigungsfrei

·        Betriebserlaubnisfrei

·        Versicherungsfrei

PEDELEC mit Anfahrhilfe

(PEDal ELEktric Cycle)

Pedelec mit Anfahrhilfe beschleunigen bis höchstens 6 km/h und verhalten sich danach nur noch tretunterstützend.

Pedelec mit elektrischer Anfahrhilfe bis 6 km/h sind demnach:

·        Fahrerlaubnisfrei

·        Betriebserlaubnisfrei

·        Versicherungsfrei

·        Prüfbescheinigungsfrei

·        kein Mindestalter erforderlich

S- Pedelec

Wie Pedelec mit Tretunterstützung aber bis 45 km/h schnell, Anfahrhilfe 20 km/h möglich. Deshalb wird das S-Pedelec als Kraftfahrzeug klassifiziert. Daraus ergibt sich:

·        Versicherungspflicht

·        Betriebserlaubnsipflicht

·        Fahrerlaubnispflicht Klasse AM/ ehemals Klasse M

E- Bike

E- Bikes haben einen tretunabhängigen Antrieb und können deswegen nicht als Fahrrad mit Elektroantrieb, sondern müssen immer als Kraftfahrzeug klassifiziert werden. E – Bikes bis 20 km/h gelten als Leichtmofa, bis 25 km/h als Mofa. Sie sind Fahrerlaubnisfrei, aber es besteht eine:

·        Mofa- Prüfbescheinigungspflicht

·        Versicherungspflicht

·        Betriebserlaubnispflicht