EU Berufskraftfahrer Aus und Fortbildung
gemäß § 5 Berufskraftfahrer - Qualifikations - Gesetz (BKrFQG)
in Verbindung mit § 4 Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BkrFQV)
Führerscheinschlüsselzahl 95
Künftig müssen Berufskraftfahrer alle 5 Jahre eine 35-stündige Weiterbildung nachweisen und in den Führerschein eintragen lassen, bzw. nach 5 Jahren sich einen neuen ausstellen lassen. Die Weiterbildung für Berufskraftfahrer kann hierbei in mehrere Tagesseminare aufgeteilt werden, z. B. pro Jahr eine Schulung, oder an 5 Tagen hintereinander.
Die Weiterbildung gilt für gewerbliche Busfahrer und LkW fahrer über 3,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse.
Führerscheininhaber der Klassen D1 - DE die vor dem 10.09.2008 erworben haben benötigen nur eine Weiterbildung von 35 Stunden a 60 Minuten.
Führerscheininhaber der Klassen C1 - CE die vor dem 10.09.2009 erworben haben benötigen nur eine Weiterbildung von 35 Stunden a 60 Minuten.
Die 35 Stunden gliedern sich in 5 unterschiedliche Themen auf.
Busfahrer:
1. Eco - Training
2. Markt und Image
3. Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
4. Risiken und Notfälle im Straßenverkehr
5.Fahrgastsicherheit und Gesundheit
LkW Fahrer
1. Fahr - und Spartraining
2. Ladung und Logistik
3. Anwendung der Vorschriften
4. Gesundheit - sicher fahren
5. Wettbewerb und Ansehen
Bei den vorgenannten Weiterbildungen ist keine Prüfung erfoderlich!
Termine bitte Tel. vereinbaren!
Kosten sind abhängig von der Teilnehmerzahl. Alle 5 Themen ab 350€.
Führerscheininhaber der Klassen D1 - DE die nach dem 09.09.2008 erworben haben benötigen eine Grundqualifikation oder eine beschleunigte Grundqualifikation. Diese umfasst 140 Ausbildungsstunden.
Führerscheininhaber der Klassen C1 - CE die nach dem 09.09.2009 erworben haben benötigen eine Grundqualifikation oder eine beschleunigte Grundqualifikation. Diese umfasst 140 Ausbildungsstunden.
Danach ist eine Prüfung bei der zuständigen Industrie und Handelskammer abzulegen.
